Alles, was Du über das Fahren mit dem alten Führerschein 3 wissen musst – Jetzt informieren!

Altersbeschränkungen für das Fahren mit Klasse 3 Führerschein

Hallo zusammen,
wenn Du einen alten Führerschein der Klasse 3 hast, dann fragst Du Dich sicherlich: Was darf ich damit fahren? Dieser Artikel erklärt Dir, welche Fahrzeuge Du mit diesem Führerschein fahren darfst. Also, lasst uns loslegen!

Mit einem alten Führerschein der Klasse 3 darfst du Personenkraftwagen, Motorräder mit einer Hubraumgröße bis zu 125 cm³ und Leichtkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h fahren. Außerdem darfst du Anhänger bis 750 kg ziehen.

Führerschein Klasse 3: Jetzt A1 für Kleinkrafträder bis 125cc

Du hast vor dem 1. April 1980 deinen Führerschein Klasse 3 erworben? Glückwunsch, dann darfst du jetzt auch ohne weitere Prüfung Kleinkrafträder bis zu einer Hubraumgröße von 125 Kubikzentimetern fahren. Dies entspricht der heutigen Führerscheinklasse A1. Mit dieser Führerscheinklasse darfst du sowohl Leichtkrafträder als auch Motorroller bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h fahren. Allerdings dürfen die Fahrzeuge nicht mehr als 11 kW (15 PS) leisten. Da die meisten Motorroller eine geringere Leistung haben, kannst du diese problemlos mit deinem alten Führerschein Klasse 3 bewegen.

Führerschein Klasse 3 erlaubt Fahren von PKW, LKW und Zügen

Du darfst mit einem Führerschein der Klasse 3 heute Pkw mit einem Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen, Lkw bis zu 7,5 Tonnen und dreiachsige Züge mit einem Gesamtgewicht bis zu 12 Tonnen fahren – solange das Zugfahrzeug nicht schwerer als 7,5 Tonnen ist. Auch Anhänger, die an Pkw angehängt werden, sind erlaubt, solange das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird. Das bedeutet, dass du einen Anhänger mit einem maximalen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen an dein Fahrzeug binden darfst.

Führerschein Klasse 3: Welche Fahrzeuge darf ich fahren?

FAQ: Führerschein Klasse 3
Du hast Fragen zum Führerschein der Klasse 3? Grundsätzlich darfst du mit einem solchen Führerschein Motorräder bis 125 ccm, PKW und LKW bis 7,5 t fahren. Aber es gibt auch noch andere zulässige Fahrzeuge, die du damit fahren darfst. Hier erhältst du einen Überblick darüber:

Mit einem Führerschein der Klasse 3 darfst du Kleinkrafträder bis zu einer Hubraumgröße von 50 cm³ sowie Elektromobile und Leicht-Krafträder fahren. Auch ein Anhänger, der nicht schwerer als 750 kg ist, ist erlaubt. Außerdem kannst du mit einem Führerschein der Klasse 3 ein Fahrzeug bis 3,5 t fahren, wenn der Anhänger nicht mehr als 750 kg wiegt und das Gesamtgewicht des Fahrzeugs und Anhängers nicht mehr als 3,5 t beträgt.

Welchen Führerschein brauchst du für 80-ccm-Fahrzeug?

Du fragst dich, welchen Führerschein du für ein 80-ccm-Fahrzeug brauchst? Wenn du Fahrzeuge mit einem Hubraum von 80 ccm oder mehr fahren möchtest, dann musst du mindestens einen Führerschein der Klasse A1 haben. Mit dem Autoführerschein darfst du Fahrzeuge dieser Größe führen, wenn die Schlüsselnummer 196 eingetragen ist. Wenn du ein Fahrzeug mit einem Hubraum unter 80 ccm fahren möchtest, dann reicht der Führerschein der Klasse B. Hierbei ist es egal, ob die Schlüsselnummer eingetragen ist oder nicht. Damit du ein Fahrzeug mit einem Hubraum über 80 ccm fahren darfst, muss die Schlüsselnummer 196 aber in jedem Fall eingetragen sein.

mit dem alten Führerschein 3 Autofahren erlaubt

Fahre Motorräder bis 48 PS mit Führerschein der Klasse 3

Du, der Du vor dem 1. April 1980 einen Führerschein der Klasse 3 erworben hast und diesen bis heute noch besitzt, kannst ein weiteres Privileg genießen: Seit April 2013 darfst Du Motorräder bis zu 48 PS fahren. Allerdings musst Du dazu eine 40-minütige praktische Motorradfahrprüfung absolvieren. Damit stellst Du sicher, dass Du die Verkehrsregeln beherrschst und Dich sicher und verantwortungsvoll im Straßenverkehr bewegst.

Auto-Führerschein Klasse 3: Motorräder bis 125 ccm & 11 kW

Du hast April 1980 deinen Auto-Führerschein der Klasse 3 bekommen? Damit kannst du nach wie vor Motorräder und Roller mit einem Hubraum von maximal 125 ccm und maximal 11 kW fahren. Dabei gilt es aber zu beachten, dass du im Besitz des Führerscheins sein musst und die Fahrzeuge auch nur innerorts bewegt werden dürfen.

Fahre ab Januar 2013 ohne Geschwindigkeitsbeschränkung Motorrad!

Ab Januar 2013 brauchst du für das Motorradfahren keine Geschwindigkeitsbeschränkung mehr zu befürchten: Denn dann entfällt die Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h in der Führerscheinklasse A1. Damit darfst du nun auch unterwegs auf deinem Motorrad so schnell fahren, wie du willst. Einzige Ausnahme: Natürlich musst du immer auf die gesetzlichen Vorgaben achten. Deshalb solltest du die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten und auch auf den Verkehr Rücksicht nehmen. Doch ab Januar 2013 musst du dich beim Motorradfahren nicht mehr an eine Geschwindigkeitsbeschränkung halten. Dann steht dir die ganze Welt offen.

Führerschein Klasse B196: Fahren von Leichtkrafträdern und Mopeds

Mit dem Führerschein der Klasse B196 kannst Du zweirädrige Leichtkrafträder sowie Mopeds mit einer max. Motorleistung von 11 kW und einem max. Leistungsgewicht von 0,1 kW/kg und einem max. Hubraum von 125 ccm fahren. Dazu musst Du mindestens 16 Jahre alt sein und eine theoretische und praktische Prüfung bestehen. Wenn Du all dieses erfüllst, kannst Du ein zweirädriges Leichtkraftrad oder Moped fahren und nach Belieben die Freiheit der Straße genießen.

Fahrerlaubnis-Erweiterung der Klasse B: Jetzt Motorrad fahren!

Seit Januar 2020 dürfen Inhaber des Pkw-Führerscheins (Klasse B) unter bestimmten Voraussetzungen Motorräder und Roller bis 125 ccm Hubraum fahren. Diese Regelung gilt laut Amtsdeutsch als Fahrerlaubnis-Erweiterung der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196. Damit kannst Du auf ein Motorrad oder einen Roller mit einem Hubraum von maximal 125 ccm steigen, ohne dafür einen zusätzlichen Führerschein der Klasse A1 zu benötigen. Es gelten jedoch einige Bedingungen. So musst Du den Pkw-Führerschein mindestens fünf Jahre besitzen und in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot erhalten haben. Außerdem muss ein Aufklärungsgespräch absolviert werden.

Führerschein A1: Motorrad, Moped, Dreirad und Leichtkraftrad fahren

Mit dem Führerschein der Klasse A1 kannst Du kleinere Motorrad- und Mopedmodelle fahren. Diese dürfen einen Hubraum von höchstens 125 cm³ nicht überschreiten und eine Leistung von 11 KW nicht übersteigen. Ebenso können Dreiräder mit einer maximalen Leistung von 15 KW und einem Verhältnis von Leistung und Gewicht von 0,1 kW/kg gefahren werden. Seit 2017 kannst Du mit dem Führerschein A1 auch ein Leichtkraftrad fahren, das eine Leistung von 25 KW und ein Verhältnis von Leistung und Gewicht von 0,2 kW/kg nicht überschreiten darf. Damit hast Du eine große Auswahl an Fahrzeugen, die Du mit dem Führerschein A1 steuern kannst.

 Altersbeschränkungen beim Fahren mit dem alten Führerschein 3

A2 Führerschein jetzt auch ab 250 ccm – Freiheit auf dem Motorrad genießen!

Das ist eine tolle Neuerung! Seit dem 1. November 2020 gibt es eine neue Regelung, die Motorradfahrern das Leben erleichtern wird: Ab diesem Tag darf die A2-Führerscheinprüfung auch auf Maschinen mit einem Hubraum von 250 ccm abgelegt werden. Vorher war mindestens ein Hubraum von 395 ccm gefordert. Und falls ihr schon über einen A1 Führerschein verfügt, der schon mindestens zwei Jahre besteht, könnt ihr euch den A2-Führerschein sogar schon mit nur einer praktischen Prüfung holen. Gönne dir jetzt die Freiheit, mit deinem Motorrad durch die Welt zu cruisen!

Fahre Dreiräder mit mehr als 15kW/24 – mit Klasse B!

Hey, Du hast also deine Fahrerlaubnis der Klasse B und bist über 21 Jahre alt? Super! Dann darfst Du auf deutschen Straßen dreirädrige Kraftfahrzeuge führen – und zwar auch mit den stärksten Motoren. Mit einer Leistung von mehr als 15 kW/24 bist Du beim Cruisen auf deinem dreirädrigen Motorrad für ordentlich Power gesorgt. Übrigens: Jeder, der das Mindestalter von 21 Jahren erreicht hat, kann ein dreirädriges Motorrad fahren – vorausgesetzt er/sie besitzt die entsprechende Fahrerlaubnis der Klasse B. Also Freunde des dreirädrigen Cruisens, es gibt keine Ausreden mehr!

LKW fahren: Führerschein Klasse C bis 7,5 t Gewicht

Du brauchst einen Führerschein der Klasse C, wenn Du mit einem LKW fahren möchtest, dessen Gesamtgewicht bis zu 7,5 t beträgt. Solltest Du ein schwereres Fahrzeug mit Anhänger bewegen wollen, benötigst Du Führerscheine der Klassen CE oder C1E. Damit kannst Du Lastzüge bis zu einem Gesamtgewicht von 40 t bewegen. Wenn Du das Fahren mit einem LKW lernen willst, kannst Du zu einem entsprechenden Fahrschullehrer gehen. Dieser wird Dir die Grundlagen beibringen, wie Du einen LKW sicher und verantwortungsbewusst bewegst. Dazu gehören auch die rechtlichen Rahmenbedingungen, die du beachten musst.

Miete einen Umzugswagen mit PKW-Führerschein (Klasse B)!

Du fragst dich, ob du einen Mietumzugswagen mit einem gängigen PKW Führerschein (Klasse B) fahren darfst? Die Antwort lautet ja! Alle Umzugswagen, die unter 3,5 Tonnen Gesamtgewicht liegen, sind mit dem PKW-Führerschein fahrbar. Aber sobald ein Miet-LKW dieses Gewicht übersteigt, dann benötigst du einen Führerschein der Klasse C1. Dies ist bei den meisten größeren Umzugswagen der Fall. Deshalb ist es wichtig, dass du vor dem Mieten genau abwägst, welches Gewicht dein LKW haben darf. Andernfalls kann es zu Schwierigkeiten beim Fahren ohne den entsprechenden Führerschein kommen.

Führerschein Klasse C: Fahre LKWs bis zu 12 t Gewicht

Wenn du den Führerschein der Klasse C hast, dann kannst du einen Lastkraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t fahren. Ein Anhänger, der mehr als 750 kg wiegt, darf dir dabei angekoppelt sein. Mit diesem Führerschein darfst du LKWs mit bis zu 12 t Gewicht fahren. Diese Fahrerlaubnis kannst du auch für den Transport von Gütern und Personen im Linien- oder Sammeltransport verwenden.

Umschreibung auf Fahrerlaubnis Klasse CE/D ab 50. Lebensjahr

D erforderlich.

Du möchtest Fahrzeuge über 7,5 t fahren, aber du hast schon dein 50. Lebensjahr erreicht? Dann hast du ein Problem, denn mit dem Führerschein der Klasse 2 kannst du die Fahrzeuge ab deinem 50. Lebensjahr nicht mehr fahren. Aber keine Sorge: Mit einer Umschreibung auf die Klasse CE bzw. D kannst du die Fahrzeuge auch weiterhin fahren. Dazu musst du eine spezielle ärztliche Untersuchung absolvieren und musst bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Auf den Seiten des Verkehrsministeriums findest du weitere Informationen, wie du deine Fahrerlaubnis umschreiben lassen kannst.

Führerschein der Klasse C1: Fahre LKW bis zu 7,5 Tonnen Gewicht

Du besitzt einen Führerschein der Klasse C1 und darfst damit LKW bis zu 7,5 Tonnen Gewicht fahren. Dabei ist zu beachten, dass die zulässige Gesamtmasse mehr als 3500 Kilogramm und nicht mehr als 7500 Kilogramm beträgt. Außerdem darf das Fahrzeug höchstens acht Sitzplätze haben, der Führersitz zählt dabei nicht mit. Wenn du ein größeres Fahrzeug fahren möchtest, musst du einen Führerschein der Klasse C beantragen. Mit diesem kannst du LKW bis zu 12 Tonnen Gewicht fahren.

Erweitere Deine Mobilität: Führerschein Klasse B ohne Prüfung

Seit Januar 2020 besteht für Autofahrer die tolle Möglichkeit, ihren Führerschein Klasse B ohne Prüfung zu erweitern und 125er-Motorräder und -Roller zu fahren. Viele haben die Option seitdem genutzt, denn mehr als 130.000 Führerscheininhaber haben sich bisher dafür entschieden.

Dies ermöglicht es Autofahrern, ihre Mobilität zu verbessern, mehr Freiheiten zu haben und sich auf zwei Rädern sicher durch den Verkehr zu bewegen. Es ist eine einfache und schnelle Möglichkeit, die Vorteile von Motorrädern und Rollern zu nutzen. Außerdem kannst Du Dir damit auch noch einige Kosten sparen, denn für die Erweiterung des Führerscheins brauchst Du keine Prüfung zu machen, sondern musst lediglich einige Unterlagen einreichen.

Wenn Du also schon immer davon geträumt hast, auf zwei Rädern durch die Gegend zu fahren, ist jetzt der perfekte Zeitpunkt dafür. Überlege Dir also, ob diese Option für Dich in Frage kommt und nutze die Chance, Deine Mobilität zu erweitern!

Führerschein ab 50: Antrag auf Umtausch stellen

auf Erteilung des neuen Führerscheins stellen.

Du musst ab dem 50. Lebensjahr deinen Führerschein zur Neuregelung umtauschen. Solltest du die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen, die in die Klassen C oder CE fallen, behalten wollen, musst du einen Antrag auf Umtausch deines alten Führerscheins stellen. Dafür gehst du ganz einfach zur Führerscheinstelle und beantragst den neuen Führerschein. Es ist wichtig, dass du das machst, denn nur mit der neuen Berechtigung kannst du weiterhin beispielsweise Lkw oder Busse fahren.

Fahrerlaubnis Klasse 3: 125er-Motorrad fahren mit Klasse B Führerschein

Du hast eine Fahrerlaubnis der Klasse 3, die zwischen dem 01.04.1980 und dem 31.12.1998 erteilt wurde? Mit dieser kannst du leider kein 125er-Motorrad fahren. Es sei denn, du beantragst zusätzlich einen Führerschein der Klasse B. Dieser wird ab dem 01.01.1999 ausgestellt und ermöglicht es dir, ein Leichtmotorrad mit 125ccm zu fahren – vorausgesetzt, du besitzt die Schlüsselzahl B196.

Zusammenfassung

Mit dem alten Führerschein der Klasse 3 darfst du Kleinkrafträder bis zu einer Leistung von 25 kW und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fahren. Außerdem dürfen damit Mofas, Mopeds und Mokicks gefahren werden, die eine maximale Leistung von 4 kW und eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h haben.

Du darfst mit dem alten Führerschein 3 alles fahren, was du vor dem 1. April 1980 gelernt hast. Dazu gehören Krafträder und 3-Rad-Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von bis zu 50 Kubikzentimetern, sowie Mopeds mit einem Hubraum von bis zu 50 Kubikzentimetern. Achte also immer darauf, was du vor dem 1. April 1980 gelernt hast und du kannst ganz entspannt mit deinem alten Führerschein 3 fahren.

Schreibe einen Kommentar