Alles, was Du über das Fahren mit dem alten Führerschein Klasse 3 wissen musst!

was ist erlaubt mit dem Führerschein Klasse 3?

Hey, wenn Du den alten Führerschein der Klasse 3 hast, dann stellst Du Dir sicher die Frage: Was darf ich damit alles fahren? Keine Sorge, ich helfe Dir da gerne weiter. In diesem Text möchte ich Dir erklären, welche Fahrzeuge du mit Deinem alten Führerschein der Klasse 3 fahren darfst. Also, lass uns loslegen!

Mit deinem alten Führerschein der Klasse 3 kannst du Autos der Klasse 3 fahren, das heißt Autos, die mehr als 8 Personen aufnehmen können, sowie Anhänger bis 750 kg. Du darfst auch LKW bis 7,5 t fahren, aber nur, wenn du die entsprechende Erweiterung beantragt hast.

Führerschein Klasse 3: Welche Fahrzeuge darfst du fahren?

Du hast dir endlich deinen Führerschein der Klasse 3 angeeignet und fragst dich nun, was du damit überhaupt alles fahren darfst? Grundsätzlich kannst du mit deinem Führerschein der Klasse 3 Motorräder bis 125 ccm, sowie PKW und LKW bis 7,5 t fahren. Wenn du noch mehr über die verschiedenen Fahrzeuge erfahren möchtest, die du mit deinem Führerschein der Klasse 3 fahren kannst, haben wir hier einige Informationen für dich:

– Motorräder bis 125 ccm: Diese Art von Motorrädern sind in der Regel leicht zu bewegen und eignen sich besonders für den Stadtverkehr.

– PKW: Mit einem Führerschein der Klasse 3 darfst du PKW bis zu einem Gewicht von 3.500 Kg fahren.

– LKW: Mit deinem Führerschein der Klasse 3 darfst du LKW bis zu einem Gewicht von 7.500 Kg fahren.

Für manche Fahrzeuge gibt es noch weitere Vorschriften. Informiere dich daher am besten vorab bei deinem zuständigen Führerscheinamt, welche Fahrzeuge du mit deinem Führerschein der Klasse 3 fahren darfst.

Führerschein Klasse 3? Jetzt auch Klasse A1 fahren!

Du hast den Führerschein der Klasse 3 vor dem 1. April 1980 absolviert? Dann ist das cool, denn dann bist Du berechtigt, auch Kleinkrafträder mit einer Hubraumgröße von 125 Kubikzentimetern zu fahren. Das entspricht der heutigen Klasse A1. Es lohnt sich also, die alte Prüfung nicht zu vergessen, denn sie ermöglicht Dir, mehr als nur Autos zu fahren. Auch wenn der Führerschein der Klasse 3 heute nicht mehr existiert, bietet er Dir noch immer einige Vorteile.

Führerschein Klasse 3: Fahren von 7,5 t Gesamtgewicht und 11 t Anhänger

Du, als Besitzer einer Fahrerlaubnis der Klasse 3, darfst in der Regel Fahrzeuge mit einem maximalen zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t fahren. Zudem kannst Du auch dreiachsige Gespanne, sowie Zugfahrzeuge an einachsige Anhänger mit einem Gewicht bis zu 11 t anhängen. Wenn Du ein solches Fahrzeug führen möchtest, musst Du die entsprechende Schlüsselnummer auf Deinem Führerschein haben.

Führerschein Klasse 3: Motorradfahren seit April 2013 möglich!

Du hast im April 1980 Deinen Führerschein der Klasse 3 erworben und bist noch immer im Besitz dieser Fahrerlaubnis? Super! Seit April 2013 darfst Du nicht nur Autos, sondern auch Motorräder bis 48 PS fahren. Dazu musst Du lediglich eine 40-minütige praktische Prüfung bestehen. Falls Du schon immer mal ein Motorrad fahren wolltest, ist jetzt die perfekte Gelegenheit, mit dem Motorradfahren anzufangen. Es ist eine tolle Erfahrung, ein Motorrad zu fahren und die Freiheit auf zwei Rädern zu genießen.

 Mit dem alten Klasse-3-Führerschein dürfen Personenwagen und leichte Fahrzeuge gefahren werden.

Führerschein für 80-ccm-Fahrzeug: A1 oder Autoführerschein?

Du fragst dich, welchen Führerschein du für ein 80-ccm-Fahrzeug brauchst? Dann haben wir die Antwort für dich: Mindestens ein Führerschein der Klasse A1 ist dafür nötig. Mit dem Autoführerschein bist du ebenfalls dazu berechtigt, diese Fahrzeuge zu führen, sofern die Schlüsselnummer 196 eingetragen ist. Außerdem ist es wichtig, dass du mindestens 18 Jahre alt bist, um solche Fahrzeuge zu fahren. Zudem ist es ratsam, dass du eine Fahrschule aufsuchst, bevor du losfährst, um dich über die entsprechenden Verkehrsregeln zu informieren.

Fahrerlaubnis B196 für Leichtkraftrad/Moped: 11 kW max.

Mit der Fahrerlaubnis B196 darfst du ein zweirädriges Leichtkraftrad oder ein Moped (Verbrennungs- oder Elektromotor) fahren. Dazu müssen die technischen Voraussetzungen gewahrt sein: Der Motor darf maximal 11 kW Leistung haben, das Leistungsgewicht höchstens 0,1 kW/kg betragen und der Hubraum maximal 125 ccm sein. Da diese Fahrzeuge leichter und weniger leistungsstark sind als Autos, wirst du nicht für den Führerschein Klasse B, sondern nur für Klasse AM, der auch als Mopedführerschein bekannt ist, geprüft. Aufgrund der geringen technischen Voraussetzungen sind diese Fahrzeuge wesentlich sicherer im Straßenverkehr.

Fahren mit Auto der Klasse B und Kraftrad A1: Regeln beachten!

Du kannst mit einem Auto der Klasse B und einem Kraftrad der Klasse A1 fahren, wenn du die Voraussetzungen erfüllst. Ein Kraftrad der Klasse A1 darf maximal 125 cm³ Hubraum und 11 kW Motorleistung besitzen. Außerdem darf das Leistungs-/Leergewichtsverhältnis 0,1 kW/kg nicht überschreiten. Außerdem ist es erlaubt, dreirädrige Kraftfahrzeuge bis zu einem bestimmten Gewicht zu fahren. Wenn du diese Regeln beachtest, kannst du dich legal auf dem Straßenverkehr bewegen.

Führerschein Klasse A1: Zweiräder & Dreiräder fahren

Du hast mit dem Führerschein der Klasse A1 die Erlaubnis, Zweiräder und Dreiräder zu fahren. Wenn Du ein Zweirad fahren möchtest, darf der Hubraum maximal 125 cm³ und die Leistung 11 KW nicht überschreiten. Ein Dreirad kannst Du mit einer Höchstleistung von 15 KW fahren, wobei das Verhältnis von Leistung und Gewicht 0,1 kW/kg nicht überschreiten darf.

Fahre ein 125er-Motorrad oder -Roller mit B196-Schein!

Du hast einen Autoführerschein und willst endlich dein eigenes Motorrad fahren? Seit Januar 2020 ist das wirklich kein Problem mehr. Dank des B196-Scheins kannst du ohne Prüfung ein 125er-Motorrad oder -Roller fahren. Über 130000 Führerscheininhaber haben diese Möglichkeit bereits genutzt. Damit du die Erweiterung beantragen kannst, musst du mindestens 21 Jahre alt sein, einen B-Autoführerschein besitzen und einen aktuellen Nachweis über eine Teilnahme an einem sicheren Fahrtraining vorlegen. Außerdem musst du ein Gesundheitszeugnis und einen Fahreignungstest erbringen. Nach erfolgreicher Prüfung erhältst du deinen B196-Schein. Dann kann es endlich losgehen!

Führerschein Klasse C1: LKW bis 7,5 Tonnen fahren

Du möchtest auch einen Führerschein der Klasse C1 machen? Dann solltest Du wissen, dass Du mit dieser Fahrerlaubnis Lkw bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen lenken darfst. Dabei sind auch Fahrzeuge mit bis zu acht Sitzplätzen erlaubt, der Führersitz zählt dabei nicht dazu. Mit einem Führerschein der Klasse C1 kannst Du somit Fahrzeuge lenken, die mindestens 3,5 Tonnen wiegen. Damit kannst Du beispielsweise Sprinter fahren und damit deine Waren transportieren. Auch als Busfahrer bist Du mit dem Führerschein C1 bestens gerüstet.

 Alte Fahrerlaubnis Klasse 3 - welche Fahrzeuge erlaubt sind

Motorradführerschein A2 jetzt für 250 ccm Motorräder

Seit dem 1. November 2020 geht es für alle, die schon über einen A1 Führerschein verfügen, noch leichter: Denn jetzt dürft ihr eure A2-Führerscheinprüfung auch auf Motorrädern mit 250 ccm Hubraum ablegen – vorher waren mindestens 395 ccm gefordert. Wenn du also schon mindestens zwei Jahre einen A1 Führerschein hast, kannst du mit nur einer praktischen Prüfung deinen Motorradführerschein A2 machen. So erhältst du mehr Freiheit und Unabhängigkeit beim Motorradfahren. Um alle Voraussetzungen zu erfüllen, musst du allerdings mindestens 18 Jahre alt sein und eine Fahrerlaubnis der Klasse B haben.

Dreirädriges Motorrad fahren mit Klasse B-Fahrerlaubnis – Jetzt erlaubt!

Du hast Lust auf ein dreirädriges Motorrad? Dann haben wir eine gute Nachricht für Dich: Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse B, die über 21 Jahre alt sind, dürfen auf deutschen Straßen dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung bis zu 15 kW/24 führen. Seit 2019 ist es auch möglich, ein dreirädriges Motorrad mit einer stärkeren Motorleistung als 15 kW/24 auf den deutschen Straßen zu fahren. Dabei müssen natürlich alle Sicherheitsvorschriften eingehalten werden, damit das Fahren auf dem dreirädrigen Motorrad sicher und spaßig zugleich ist. Wenn Du also schon immer mal auf einem dreirädrigen Motorrad die deutschen Straßen erkunden wolltest, bist Du jetzt bestens dazu vorbereitet. Worauf wartest Du noch?

Führerschein Klasse 3 – Pkw, Lkw & Dreiachser bis 12 Tonnen

Heute darfst Du mit Deinem Führerschein der alten Klasse 3 Pkw mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen, Lkw mit bis zu 7,5 Tonnen und Dreiachsige Züge mit bis zu 12 Tonnen fahren, solange das Zugfahrzeug nicht schwerer als 7,5 Tonnen ist. Damit kannst du auch problemlos Anhänger mitnehmen, die ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen haben. Wichtig ist, dass das Gesamtgewicht von Pkw und Anhänger zusammen nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt.

Umtausch Deiner Fahrerlaubnis Klasse B: A & A1 inklusive

Du bekommst beim Umtausch Deiner Fahrerlaubnis der Klasse B automatisch die Klassen A und A1 mit dazu. Damit darfst Du dann auch dreirädrige Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg fahren. Dazu werden Dir dann die Schlüsselzahlen 7903 und 7904 in Deinem Führerschein eingetragen. Also, wenn Du die Klassen A und A1 brauchst, ist der Umtausch Deiner Fahrerlaubnis die beste Wahl. Viel Spaß beim Fahren!

Führerschein: Wichtige Informationen im Feld 4b, 5 und 9a

Auf dem Führerschein stehen wichtige Informationen, die du unbedingt wissen solltest. Im Feld 4 b ist der Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins angegeben. Dadurch kannst du sehen, wie lange dein Führerschein noch gültig ist. Im Feld 5 ist die Nummer des Führerscheins angegeben. Damit kannst du den Führerschein eindeutig identifizieren. Im Feld 9 auf der Vorderseite sind die Klassen aufgeführt, für die deine Fahrerlaubnis erteilt wurde. Auf der Rückseite findest du dann sämtliche Klassen, für die du eine Fahrerlaubnis hast. Schau deshalb immer mal wieder auf deinen Führerschein, damit du immer auf dem neusten Stand bist.

Führerschein Klasse L: Was bedeutet Schlüsselzahl 174?

Du fragst Dich, was die Schlüsselzahl 174 bedeutet? Wenn sie hinter der Klasse L auf Deinem Führerschein steht, bedeutet das, dass Du Fahrzeuge oder sogar Fahrzeugkombinationen nach der Vorgabe der Klasse L fahren kannst, ohne an die bestimmten Zwecke der Lenk- und Ruhezeiten (LoF) gebunden zu sein. Das bedeutet, dass Du mehr Freiheiten hast, wenn es um die Wahl Deiner Fahrzeuge geht. Du musst Dich allerdings immer noch an die gesetzlichen Vorgaben halten.

Miet-LKW mit Klasse B Führerschein fahren: Ja?

Du fragst Dich, ob Du einen Miet-LKW mit Deinem PKW Führerschein (Klasse B) fahren darfst? Die Antwort lautet: Ja, solange das Gesamtgewicht des Miet-LKWs unter 3,5 Tonnen liegt. Sobald der Umzugswagen mehr als 3,5 Tonnen wiegt, benötigst Du jedoch einen Führerschein der Klasse C1. Dieser ist auch notwendig, wenn Du mehrere Anhänger gleichzeitig ziehen möchtest. In diesem Fall reicht die Klasse B nicht aus. Beachte, dass je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen gelten können. Informiere Dich daher vorher genau über die Anforderungen, die in Deiner Region gelten.

Führerschein Klasse 2: C1E ab 50 Jahren erforderlich

C1E erforderlich.

Du hast den Führerschein der Klasse 2 und möchtest Fahrzeuge über 7,5t fahren? Dann musst du dir überlegen, ob du deine Fahrerlaubnis umschreiben möchtest, wenn du dein 50. Lebensjahr erreicht hast. Denn ab diesem Alter ist dieser Teil deiner Fahrerlaubnis leider ungültig. Um weiterhin LKWs und andere schwere Fahrzeuge fahren zu können, musst du die Klasse CE bzw. C1E beantragen. Dafür musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel eine ärztliche Untersuchung machen. Aber keine Sorge, die Umschreibung ist in der Regel problemlos möglich.

50. Lebensjahr erreicht? So musst du deinen Führerschein auffrischen

einer neuen Prüfung stellen.

Du hast dein 50. Lebensjahr erreicht und möchtest weiterhin ein Fahrzeug führen, das in die Klasse C oder CE fällt? Dann musst du ein paar Dinge beachten. Deine Berechtigung endet mit Vollendung des 50. Lebensjahres. Wenn du weiterfahren möchtest, musst du entweder deinen alten Führerschein gegen einen neuen tauschen oder dich einer neuen Prüfung unterziehen. Diese Prüfung kann aus einer theoretischen und/oder einer praktischen Prüfung bestehen. Auch wenn du bereits eine andere Fahrerlaubnis besitzt, wird dir die Prüfung auf jeden Fall empfohlen, um sicherzustellen, dass du die aktuellen Regeln und Vorschriften kennst.

Zusammenfassung

Mit deinem alten Führerschein der Klasse 3 darfst du alle Kraftfahrzeuge der Klasse 3 fahren, sowie Lastkraftwagen der Klasse 2 mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t. Außerdem darfst du Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg hinter dem Kraftfahrzeug herfahren.

Du darfst mit deinem alten Führerschein Klasse 3 Fahrzeuge bis zu einem Eigengewicht von 3,5 Tonnen fahren. Allerdings musst du darauf achten, dass du nicht mehr als 8 Personen inklusive Fahrer transportierst. Solltest du schwerere Fahrzeuge oder mehr Personen transportieren wollen, benötigst du eine neue Fahrerlaubnis Klasse C1.

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